Liebe Alleinerziehende in Neukölln,
hier eine Einschätzung zum „3. Entlastungspaket“ der Bundesregierung in Bezug auf die Auswirkungen auf Kinder von Alleinerziehenden.
Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV – Bundesverband) hat sich das Paket im Detail angesehen und festgestellt, dass Kinder von Alleinerziehenden erneut „durch´s Raster fallen“.
Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket verständigt. „Die angekündigte Kindergelderhöhung wird für viele Kinder von Alleinerziehenden jedoch zum Nullsummenspiel“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Denn sie wird sowohl mit den Leistungen des SGB II als auch mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet und erreicht somit viele armutsgefährdete Kinder nicht.“
Bei Kindern, die Unterhalt erhalten, wird das halbe Kindergeld mit dem Kindesunterhalt verrechnet. „In Alleinerziehenden-Haushalten stehen somit nicht 18 Euro mehr Kindergeld zur Verfügung, sondern 9 oder nur 0 Euro. „Dabei treffen Familien mit kleinem Einkommen und somit viele Alleinerziehende und ihre Kinder die steigenden Lebenshaltungspreise und Energiekosten besonders hart. Denn aufgrund des mit 43 Prozent übermäßig hohen Risikos in Armut zu leben, hatten viele Alleinerziehende auch vor der Inflation bereits ihre Belastungsgrenze erreicht oder überschritten. Für sie macht jeder Euro mehr oder weniger einen Unterschied“, so Jaspers.
Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags erreicht Familien mit geringem Einkommen und damit auch viele Alleinerziehende. „Um die Belastungen der Inflation aufzufangen sind 21 Euro jedoch viel zu wenig“, kritisiert Jaspers. Zusammen mit dem Kindergeld, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und ggf. dem Wohngeld soll der Kinderzuschlag das Existenzminimum von Kindern sicherstellen. „Dieses ist jedoch systematisch zu niedrig bemessen und führt zu einer Unterdeckung existenzieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen. Die Inflation hat dies noch weiter verschärft“, erklärt Jaspers und betont: „Notwendig wäre kurzfristig ein Aufschlag auf mindestens 78 Euro!“
„Jedes zweite Kind in Armut wächst im Haushalt einer Alleinerziehenden auf. Damit Entlastungen und existenzsichernde Leistungen auch für Kinder von Alleinerziehenden in gleicher Weise greifen können, muss sichergestellt werden, dass diese auch tatsächlich bei Ihnen ankommen, statt mit anderen Leistungen oder dem Kindesunterhalt verrechnet zu werden. Dies gilt insbesondere auch für die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung. Diese muss nun zügig umgesetzt werden, da nur eine neue Leistung, die alle Kinder gleichermaßen erreicht, Armut wirksam bekämpfen kann“, so Jaspers.
(Quelle: PM des VAMV Bundesverband vom 06.09.2022, Foto: https://www.freeimages.com/de/download/box-2-1240931