Tagesbetreuung von Kindern (Kita/ Kindertagespflegestelle)
Alle weiterführenden Informationen (Voraussetzungen, Formulare und erforderlichen Unterlagen) rund um die Tagesbetreuung des Kindes in Neukölln finden sich unter: https://service.berlin.de/dienstleistung/324873/standort/326752/
Der Kita-Gutschein muss beim zuständigen Jugendamt spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beantragt werden, frühestens aber neun Monate vorher. Der Antrag kann auch online gestellt werden: https://service.berlin.de/dienstleistung/324873/
Hier kann nach freien Kitaplätzen gesucht werden: https://kita-navigator.berlin.de/
Tagesbetreuung von Kindern (Hort)
Alle weiterführenden Informationen (Voraussetzungen, Formulare und erforderlichen Unterlagen) rund um die Tagesbetreuung des Kindes finden sich unter: https://service.berlin.de/dienstleistung/324901/standort/326752/
- Für (Solo-)Selbstständige Eltern könnte coworking mit Kinderbetreuung bei work´n kid (https://www.worknkid.de/) interessant sein. Tipp: Kosten, die für Kinderbetreuung ausgegeben werden, sind bis max. 4.000,00 € steuerlich absetzbar – Quittungen aufheben!
Umfangreiche Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema sind auch auf dem Berliner Familienportal zu finden: https://www.berlin.de/familie; oder gleich im Ratgeber „Kita in Berlin“ schmökern: https://www.berlin.de/familie/de/ratgeber/kita-in-berlin-19
Ergänzende Kinderbetreuung
Kinderbetreuung für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten
Weitere Informationen : https://www.berlin.de/familie/de/asset/download/asset-893 und unter
https://www.mokis.berlin/ MoKiS – Öffentlich gefördertes Modell: Mobiler Kinderbetreuungsservice
Notbetreuung / Betreuung Kind/er und Haushaltsführung, wenn Eltern krank sind:
Viele Alleinerziehende quält, spätestens wenn sie eine leichte Erkrankung haben, der Gedanke: was ist, wenn ich mal „richtig“ krank bin – wer kümmert sich dann um das Kind/er?
Appell an alle Allleinerziehenden richten: Bitte aktiv den Aufbau eines persönlichen Unterstützungsnetzwerks vorantreiben! Einerseits ist es so, dass die gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten – auch im Notfall – immer einen gewissen zeitlichen Vorlauf haben, bis sie greifen. Andererseits können Unterstützende aus dem persönlichen Umfeld auch dann unterstützen, wenn nicht grad „die Hütte am Brennen“ ist. Sie können zur Entlastung im Alltag beitragen und sie können ggf. ein netter und hilfreicher Sozialkontakt für die ganze Familie sein. Wie komme ich zu „meinen“ Unterstützer:innen: nette Nachbar:innen anfragen (ohne gekränkt zu sein, wenn eine Absage erfolgt) oder einfach im Hausflur oder am schwarzen Brett im Supermarkt über einen Aushang die Suche starten oder über www.mello-app.com die Vernetzung versuchen. Nur Mut! Das Schlimmste, was passieren kann ist, sind Absagen oder dass sich niemand meldet.
Und nun zu den gesetzlichen Regelungen: Unter bestimmten Bedingungen kann im Fall, dass Eltern erkranken, eine Haushaltshilfe der Krankenkasse (nach § 38 SGB V) in Anspruch genommen werden. Die Haushaltshilfe soll alle Arbeiten erledigen, die im Familienalltag anfallen und üblicherweise von Mutter oder Vater erledigt werden.
Um eine Haushaltshilfe der Krankenkassen in Anspruch nehmen zu können, gelten folgende Voraussetzungen:
- Elternteil, das den Haushalt führt und das Kind/er betreut, ist erkrankt.
- Es lebt mindestens ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt und
- keine andere Person kann den Haushalt weiterführen. (Bei im Haushalt lebenden betreuungsbedürftigen behinderten Kindern gibt es keine Altersbegrenzung).
- Die Haushaltshilfe wird von der behandelnden Ärzt:in verordnet
- Die Verordnung ist bei der Krankenkasse einzureichen.
- Die Zuzahlung zur Haushaltshilfe beträgt mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Tag. Nähere Informationen erteilen die Krankenkassen und die unabhängige Patientenberatung.
Haushaltshilfe vom Jugendamt: In einigen Fällen werden die Kosten für die Haushaltshilfe nicht von der Krankenversicherung übernommen, z.B. wenn die Kassenleistung bereits über einen längeren Zeitraum beansprucht wurde. In diesem Fall können sich Eltern an das Jugendamt im Bezirk wenden. In Notsituationen kann dort eine Betreuung des Kindes im Haushalt beantragt werden.
Für die Beantragung beim Jugendamt gelten folgende Voraussetzungen:
- Es lebt mindestens ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt und
- das Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, fällt aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus und
- andere Personen können nicht in erforderlichem Umfang helfen und
- vorhandene Möglichkeiten der Betreuung und Versorgung des Kindes in Tageseinrichtungen und Tagespflege reichen nicht aus oder
- das Kind ist erkrankt und darum vom Besuch der Tageseinrichtung ausgeschlossen.
Werden Eltern krank sind und gepflegt werden müssen, können sie – sofern ein Krankenhausaufenthalt nicht zwingend erforderlich ist – häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen und zu Hause bei ihren Lieben bleiben.
Um häusliche Krankenpflege in Anspruch zu nehmen, gelten folgende Voraussetzungen:
- Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege, sofern dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder deren Dauer verkürzt werden kann oder wenn eine Krankenhausbehandlung nicht möglich ist.
- Zur häuslichen Krankenpflege gehören z.B. Verbandswechsel, Wundversorgung oder die Verabreichung von Thrombosespritzen. Die häusliche Krankenpflege wird von geschulten Fachkräften, d. h. Krankenschwestern und -pflegern sowie Krankenpflegehelfer:innen und geleistet.
- Zur häuslichen Krankenpflege gehört auch, dass
- der Haushalt weitergeführt wird (Wäsche waschen, einkaufen, Essen zubereiten, Wohnung reinigen) und
- die im Haushalt lebenden Kinder betreut und beaufsichtigt werden, wenn dies keine andere Person des Haushalts übernehmen kann.
Die häusliche Krankenpflege wird von der behandelnden Ärzt:in verordnet. Je Krankheitsfall kann die Leistung in der Regel bis zu vier Wochen bewilligt werden. Sie kann auch während einer Schwangerschaft – zum Beispiel, wenn eine Frühgeburt droht – oder nach einer Entbindung verschrieben werden. Gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Zuzahlungen zur häuslichen Krankenpflege leisten. Diese betragen zehn Prozent der Kosten für höchstens 28 Tage pro Jahr sowie zusätzlich zehn Euro je Verordnung. Häusliche Krankenpflege ist zuzahlungsfrei während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung.
Tipp: Telefonnummern von Hausärzt:in, Krankenkasse, Jugendamt, Kita und / oder Schule notieren und an einem festen Platz aufbewahren – dann kommt im Ernstfall nicht noch Recherchestress dazu.
Weitere Informationen zum Thema „Krankheit der Eltern“ unter https://www.berlin.de/familie/de/informationen/wenn-eltern-krank-werden-weiterfuehrung-des-haushalts-durch-eine-haushaltshilfe-44
- Außerdem können belastete Alleinerziehende und Eltern anderer Familienformen auf Ehrenamtliche und auf Unterstützung von Patenschaftsprojekten zurückgreifen. Wenn ein:e ehrenamtliche Pat:in gewünscht ist:
bei der jeweiligen Einrichtung melden, die eigene Situation darstellen und abklären, ob am Projekt teilgenommen werden kann. Bitte beachten: Meist dauert es einige Zeit, bis ein:e Pat:in gefunden ist und die Unterstützung starten kann.
In Neukölln gibt es für Familien mit Kindern bis 3 Jahre z.B.:
von Lebenswelten für: https://www.lebenswelt-berlin.de/erste-schritte und https://www.lebenswelt-berlin.de/wellcome-fann-familienhaus
sowie Patenschaften für Kinder und Jugendliche (https://www.neukoelln-plus.de/was-wir machen/kinder-und-jugendliche/neukoellner-talente-patenschaften/)
Berlinweiter Großelterndienst: https://www.grosselterndienst.de/ (Hier – und vermutlich auch bei den anderen genannten Projekten – gibt es Wartelisten, deshalb schnell den Bedarf anmelden und sich auf etwas Wartezeit einstellen).
Flexible Kinderbetreuung:
Unter „Flexibler Kinderbetreuung“ werden alle Formen der Kinderbetreuung verstanden, die Eltern zu unterschiedlichen Zeiten – außerhalb der Betreuung von Kita und Hort – entlasten. Flexible Kinderbetreuung meint, dass Eltern einige Stunden frei verfügbarer Zeit haben, um ungestört „Luft zu holen“, wichtige persönliche Termine wahrzunehmen oder sich für die täglichen Herausforderungen individuell zu stärken. Eine kleine, persönliche Auszeit ist im Sinn einer präventiven Gesundheitsvorsorge wichtig. Insbesondere für Alleinerziehende ist physisches und psychisches Wohlbefinden von großer Bedeutung, um langfristig die vielfältigen Belastungen, die Elternschaft, Beruf, persönliche Verpflichtungen usw. mit sich bringen, gut zu bewältigen. Nicht zuletzt profitiert das Kind / die Kinder, wenn es Eltern auch individuell gutgeht.
Individuell kann eine „flexible Kinderbetreuung“ über www.mello-app.com organisiert werden. Mit der App kann nach anderen Alleinerziehenden / Kontaktpersonen in der Nachbarschaft gesucht werden. Die Beteiligten können z.B. einige „Meine-Zeit-Stunden“, neudeutsch „Me Time“ verabreden, während der die Kinder der einen Familie gemeinsam durch das „Peer-Elternteil“ (oder nette und vertrauenswürdige Nachbar:innen) betreut werden. Eltern der anderen Familie haben diese Zeit dann zur freien Verfügung. So eine Vereinbarung beruht natürlich auf Sympathie, Vertrauen und Gegenseitigkeit.
Last but noch least: Ein Blick auf Betriebe/Unternehmen und die Frage, ob Auszubildende: / Mitarbeiter:innen auch etwas tun, können, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (inklusive Betreuung des Kindes /der Kinder) klappt?
Auch im Betrieb / am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz kann darauf hingewirkt werden, dass Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf thematisiert und (verbesserte) Maßnahmen hierfür geschaffen werden.
Gegenüber Vorgesetzten kann / soll die hohe eigene Arbeitsmotivation und Identifizierung mit dem Unternehmens- / Einrichtungszielen einerseits klar kommuniziert werden. Andererseits gilt dies auch für den persönlichen Anspruch, Familie und Beruf gut vereinbaren zu können, zu thematisieren. Als Argumentationshilfe können vorliegende wissenschaftlichen Erkenntnisse dargelegt werden:
- Maßnahmen für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf bringen Vorteile für die Beschäftigten und den Betrieb: Alle Beschäftigten arbeiten entspannter und sind dadurch effektiver
- Ein gutes Betriebsklima trägt nachweislich zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes bei
- Hoch spezialisierte Fachkräfte bleiben im Unternehmen
- Die Fluktuation sinkt! – Teure Personalbeschaffungskosten werden abgebaut
- Die Kosten von Maßnahmen für Kinderbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder sind für den Betrieb als betriebliche Ausgaben voll steuerlich absetzbar (Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zuschüsse zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn bezahlt)
Unter diesen Voraussetzungen kann der Betrieb z. B.
- Bar- oder Sachleistungen sowohl für die Unterbringung und Betreuung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kitas / Tagespflegeeinrichtungen gewähren
- Notfallbetreuung aus dienstlichen Gründen durch einen Betreuungsservice beauftragen
- sich finanziell an Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger wie Schulhorten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen oder Kindertagespflege selbstständiger Tagespflegepersonen beteiligen
- Betreuungsplätze in Einrichtungen freier Träger bezuschussen, etwa für flexiblere Öffnungszeiten
- Die Einrichtung von betrieblichen Kindertagesstätten – gegebenenfalls im Verbund mit weiteren Betrieben – wird finanziell gefördert
- Home Office anbieten, wenn Home-Office eine gute Alternative ist
- Werbung für das Unternehmen mit dem Branding „Familienfreundliches Unternehmen“ kommt in der Öffentlichkeit gut an
- Familienfreundliche Unternehmen gelten für Bewerber:innen als besonders attraktiver Arbeitsplatz
Wenn es im Betrieb einen Betriebs-/oder Personalrat, eine Mitarbeiter:innenvertretung und /oder eine:n Gleichstellungsbeauftragte:n gibt, besteht das Recht, diese Gremien / oder Einzelpersonen (des eigenen Vertrauens) auf das Thema ansprechen. Die Mandatsträger:innen bzw. Gremien sind gesetzlich verpflichtet, auf die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter hinzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Interessensvertretungen der Arbeitnehmer:innen können mit den Arbeitgeber:innen diesbezügliche Betriebsvereinbarungen abschließen.
Wie bereits erwähnt, werden Arbeitgeber:innen für Maßnahmen, die auf bessere Vereinbarkeitsmöglichkeiten zielen, steuerlich gefördert. Welche Möglichkeiten, Vereinbarkeit zu verbessern, in der betroffenen Arbeitsstätte in Frage kommen, muss anhand der konkreten Situation beurteilt werden. Nach einem Abgleich mit der betrieblichen Realität und den internen Abläufen können als konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden:
- (flexiblere)-Arbeitszeit-Regelungen
- Zuschüsse für Kinderbetreuung / Tagesmütter (Sozialversicherungs-frei bis Schulalter, steuerlich als Betriebskosten absetzbar)
- Belegplätze in Kinderbetreuungs- Einrichtungen mit längeren Öffnungszeiten (können von Arbeitgeber:innen steuermindernd geltend gemacht werden)
- ein bedingter Betriebskostenzuschuss für bezirkseigene Kita (mit Belegplätzevereinbarung)
- Notbetreuung: Kinderraum im Betrieb / „Arbeitgeber:innen-Kinderbetreuung“ – wenn Kinder leicht kränkeln, Kita zu hat oder während Kita-Schließzeiten kümmert sich eine Gruppe von (ehemaligen?) Mitarbeiter:innen um die Kinder der Beschäftigten (auch die Kosten für Kurzzeit-, Ferien- oder Notfallbetreuung sind abzugsfähige Betriebsausgaben)
- Hausaufgabenservice (z.B. durch ehemalige Mitarbeiter:innen) im Betrieb
- Zusammenarbeit mit Familienservices (z.B. bezirkliche oder auf dem freien Markt agierende Unternehmensservices wie AWO Unternehmensservice)
- Punktuelle Betreuung (Ferien /Schließzeiten in Kita etc.) – in die Urlaubsplanung einbeziehen, bei Sportvereinen, Familienbüros oder kirchlichen Trägern nachfragen, ob dies von den Einrichtungen übernommen werden kann.
Gegen Unverständnis auf Seiten der Kolleg:innen, warum das Thema so wichtig ist, hilft: transparent machen, darüber sprechen. Wenn erläutert wird, warum z.B. donnerstags unbedingt um 15:30 der Arbeitsplatz verlassen werden muss, können Kolleg:innen einzelne (ggf. individuell vereinbarte) Regelungen nachvollziehen und verstehen. Vielleicht kann der einen oder dem anderen Kolleg:in bei einer anderen Angelegenheit entgegengekommen werden – gegenseitige Unterstützung ist für Alle hilfreich. Noch ein Tipp für Solo-Selbstständige: Workn´kid (www.worknkid.de/) bietet Co-Working-Spaces mit Kinderbetreuung (Kosten steuerlich absetzbar).
FAZIT: Vereinbarkeitsprobleme nicht zähneknirschend erdulden, sondern prüfen, welche Wege im konkreten Fall am ehesten zu einer Verbesserung führen können und diese in Angriff nehmen Jede kleine Verbesserung zählt und entlastet!
Aenderung Merkblatt Kindertagespflege 2021 Bf