Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag das Gewalthilfegesetz verabschiedet und der Bundesrat stimmte am 14. Februar zu. Damit ist ein Meilenstein erreicht.
Das Gewalthilfegesetz steht für die Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen, damit wollen Länder und Kommunen endlich eine rechtliche und finanzielle Grundlage schaffen, die allen Betroffenen häuslicher Gewalt Schutz und Unterstützung garantiert ‒ flächendeckend, niedrigschwellig und vor allem kostenfrei.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist jedoch weiter nach hinten auf das Jahr 2027 verschoben worden, der Rechtsanspruch soll erst in 2030 Gültigkeit erlangen. Und erst ab 2032 haben alle Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
Vorgesehene Maßnahmen:
- Bereitstellung von ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
- Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
- Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten
- Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036
Was als nächstes passiert:
Quelle www.frauenhauskoordinierung.de.
- Bis 2027 haben die Länder Zeit, eine Bestandsaufnehme und Bedarfsanalyse ihrer Hilfesysteme zu erstellen. Darüber hinaus müssen die Länder für die Sicherstellung der Angebote sorgen.
- Von 2027 bis 2036 werden die Länder um insgesamt 2,6 Milliarden Euro durch Leistungen des Bundes entlasten, um ihr Hilfesystem bedarfsgerecht auszustatten.
- Die Bundesregierung wird darum gebeten, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren die Finanzierung des Bundes auch über das Jahr 2036 hinaus fortzuführen.
- Erst ab 2032 gilt der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Bis dahin müssen die umfassenden Maßnahmen umgesetzt sein, um alle von häuslicher Gewalt Betroffenen bedarfsgerecht zu unterstützen.