Beistandschaft durch das Jugendamt
Die Beistandschaft kann beim Jugendamt beantragt werden. Dabei werden Beantragende bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt unterstützt.
Beistandsschaftsbereich des Jugendamtes Neukölln befindet sich im: Mercure Hotel Berlin Tempelhof, Adresse: Hermannstraße 214 – 216, 12049 Berlin, Telefon: 030 115
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche des Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden. Eine beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Voraussetzungen
- Kind ist minderjährig
- Schriftlicher Antrag
Ein Antrag auf Beistandschaft kann gestellt werden, wenn ein Elternteil vom anderen Elternteil getrennt lebt und das alleinige Sorgerecht ausübt.
Übt ein Elternteil die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem das Kind lebt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
- Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen