Beistandschaft durch das Jugendamt

Die Beistandschaft kann beim Jugendamt beantragt werden. Dabei werden Beantragende  bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt unterstützt.

Beistandsschaftsbereich des Jugendamtes Neukölln befindet sich im: Mercure Hotel Berlin Tempelhof, AdresseHermannstraße 214 – 216, 12049 Berlin, Telefon030 115

Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche des Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden. Eine  beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.

Voraussetzungen

  • Kind ist minderjährig
  • Schriftlicher Antrag
    Ein Antrag auf Beistandschaft kann gestellt werden, wenn ein Elternteil vom  anderen Elternteil getrennt lebt und das alleinige Sorgerecht ausübt.
    Übt ein Elternteil die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem das Kind lebt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
    (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
  • Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
    (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)

Gebühren

keine