Liebe Alleinerziehende in Neukölln,
ich wünsche Allen ein gesundes, gutes neues Jahr. Trotz der aktuell schwierigen und komplizierten gesamtgesellschaftlich-politischen Lage gehen wir mit Zuversicht, frohem Mut und Tatkraft ins Jahr 2023.
Anbei die neuen Regelungen im Sozialrecht (Bürger:innengeld), zur Verfügung gestellt von der Arbeitsagentur Berlin Brandenburg
Berlin-Brandenburg.Netzwerke-Kommunikation@arbeitsagentur.de:
Ab dem 1. Januar 2023 gilt das neue Gesetz zum Bürgergeld.
Für Sie bedeutet das: Mehr Geld und zusätzliche Weiterbildungschancen
Sehr geehrte…..
bestimmt haben Sie schon gehört, dass das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) sowie das Sozialgeld im nächsten Jahr von dem neuen Bürgergeld ersetzt werden.
Das neue Gesetz wird in zwei Schritten eingeführt.
Das ändert sich für Sie bereits zum 1. Januar 2023:
- Vieles wird sich für Sie verbessern.
Es erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen:
Alleinstehende Erwachsene 502,- Euro
Volljährige Partner:innen 451,- Euro
Kinder (14-17 Jahre) 420,- Euro
Kinder (6-13 Jahre) 348,- Euro
Kinder bis fünf Jahre 318,- Euro
WICHTIG: Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.
- Ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt das Jobcenter für maximal ein Jahr die vollständige Miete (außer Strom, dieser muss aus der Regelleistung gezahlt werden) für Ihre Wohnung. Nach dieser Zeit übernehmen wir wieder einen „angemessenen Betrag“. Heizkosten werden immer nur in angemessener Höhe übernommen.
- Seit der Corona-Pandemie haben wir „kein Geld gesperrt“, wenn Sie ohne wichtigen Grund z. B. nicht zu einer Einladung ins Jobcenter gekommen sind (sogenanntes „Sanktionsmoratorium“). Ab Januar werden wir solche Fälle wieder prüfen. Beim ersten Meldeversäumnis liegt die Leistungsminderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen erfolgt die Minderung gestaffelt: Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, beim zweiten Verstoß 20 Prozent für zwei Monate und beim dritten Verstoß 30 Prozent für drei Monate.
Und das ändert sich für Sie zum 1. Juli 2023:
Ab dem 1. Juli 2023 können wir Sie noch besser unterstützen und individueller fördern, denn ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt bei den Themen Weiterbildung und Qualifizierung:
- Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan Der Plan enthält in verständlicher Sprache die Vereinbarungen, die Ihnen helfen sollen, eine Arbeit aufzunehmen oder an einer Schulung teilzunehmen.
- Ziel des neuen Gesetzes ist es, Ihnen individuelle Weiterbildungen zu ermöglichen, damit Sie wirklich langfristig den für Sie passenden Arbeitsplatz finden können. So werden etwa Kurse zum Thema Grundkompetenzen (zum Beispiel Computergrundlagen, Mathematik und Deutsch, auch als Vorbereitung für eine Umschulung) viel leichter zugänglich, die Sozialpädagogische Begleitung bei Weiterbildungen wird verbessert.