Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e. V. (VAMV) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen:
Nach zähen Ringen um Finanzierung und konkrete Ausgestaltung hat sich die Ampel-Koalition auf einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung geeinigt. In der Kindergrundsicherung sollen das Kindergeld, der Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie das Bürgergeld und die Sozialhilfe für Kinder zu einer Geldleistung gebündelt werden. Die Kindergrundsicherung soll sich aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle sowie einem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag zusammensetzen. Der Kindergarantiebetrag wird damit Nachfolger des heutigen Kindergeldes und die bisherigen Regelungen zum steuer- und sozialrechtlichen Kindergeld werden nahezu unverändert auf die Kindergrundsicherung übertragen. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) werden formal als Teil der Kindergrundsicherung verstanden, sie sollen jedoch weiterhin bedarfsabhängig gewährt werden. Die sozia-le Existenzsicherung von Kindern aus Familien ohne oder mit kleinen Einkommen wird ferner im Wesentlichen in die Zuständigkeit des Familienservice der Bundesagentur für Arbeit über-führt. Der Familienservice erhält die Möglichkeit, Familien proaktiv eine unverbindliche Vorprüfung ihres Anspruchs auf den Zusatzbetrag im Rahmen eines „Kindergrundsicherungschecks“ anzubieten und dafür erforderliche Daten beim Arbeitgeber der Eltern abzufragen.
Erklärtes Ziel des Reformvorhabens ist, mehr berechtigten Familien die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen für Kinder zu ermöglichen, Kinderarmut effektiver zu bekämpfen und insbesondere die Kinder von Alleinerziehenden besser gegenüber dem Status quo zu stellen.
Der VAMV begrüßt diese Ziele. Nachdem sich in Eckpunkten aus dem Januar 2023 zunächst erhebliche Verschlechterungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen angedeutet hatten, zeigt er sich erleichtert, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die günstigere Regelung des heutigen Kinderzuschlags für die Anrechnung von Kindeseinkommen wie Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente auf die Kindergrundsicherung übertragen werden soll. Sonst hätte ausgerechnet die Kindergrundsicherung für Kinder von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen eine Verschlechterung bedeutet. Für den VAMV wird aus dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ersichtlich, wo genau die viel gepriesenen Verbesserungen für Kinder aus Einelternfamilien sein sollen, im Gegenteil: In bestimmten Konstellationen drohen weiterhin Verschlechterungen.
Die gesamte Stellungnahme des VAMV ist auf dieser website unter dem Reiter „Downoads_Interessante _Dokumente“ nachzulesen.