Am 28. November 2024, tagte der Gleichstellungsausschuss im Abgeordnetenhaus, in der 26. Sitzung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung.
Unter dem Tagesordnungspunkt 3 wurde wurde der Stand zum Umgangsrecht bei Gewalt sowie notwendige Handlungsempfehlungen besprochen.
Neben Prof. Dr. Wolfgang Hammer, Autor der Studie „Familienrecht in Deutschland“, wurden Frau Yumuşak, Vertreterin der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB und Frau Otto, Geschäftsführerin Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. sowie unsere ehemalige Kollegin und Projektleiterin der Koordinierungsstelle für Alleinerziehende in Neukölln angehört.
Im Video beginnt die Tagung zum Umgangsrecht und Gewalt ab Minute 20.
Es zeigt sich:
- Nach Trennung oder Scheidung sind alleinerziehende Mütter erhebliche Risiken im Umgang mit dem Jugendamt ausgesetzt, während die Väter gute Chancen haben, trotz Falschaussagen und auch bei übergriffigem Verhalten die von ihnen angestrebten Änderungen bei Umgangsregelungen und/oder Übertragung des Sorgerechts zu erreichen
- Mütter stehen vor dem Jugendamt und Familiengericht unter dem Generalverdacht der „Bindungsintoleranz“ gegenüber den Vätern und werden somit mit dem Vorwurf des Versuchs der „Entfremdung“ konfrontiert. Das psychologisch nicht belegte, rechtliche Konstrukt der „Bindungsintoleranz“ kann dabei synonym für die wissenschaftlich nicht haltbare EntfremdungsTheorie „PAS“ stehen. Eine beschuldigte Mutter steht auch vor dem Hintergrund widerlegter Verleumdungen, Drohungen und Diskreditierungen vor dem Problem, zu beweisen, dass diese Beschuldigungen nicht zutreffen. In der Regel wird von einem „symmetrischen Elternkonflikt“ ausgegangen, sogar bei psychischer und physischer Gewalt. Hier dürften auf Einvernehmen wirkende Instrumente des familiengerichtlichen Verfahrens aber gerade nicht Anwendung finden.
- Mangelnde Qualifizierung Verfahrensbeteiligter, nicht ausreichende personelle und zeitliche Ressourcen vor allem bei Familienrichtern und Jugendamt, falsch verstandene Ideologie aufgrund von Narrativen, die wissenschaftlich und fachlich nicht haltbar sind sowie unattraktive Vergütung für qualifizierte Fachkräfte wie im Jugendamt sind nur einige Gründe, warum familiengerichtliche Verfahren zu einer schwerwiegenden Belastung der Kinder führen können.