Letzten Monat, im November 2024, veröffentlichte der Soziologe Wolfgang Hammer und sein Team eine Analyse medialer Falldokumentationen zu „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland“. Anhand von 154 medial dokumentierten Fällen zeigt die Studie, wie vorurteilsgeleitete Annahmen bei Gericht die familiengerichtlichen Entscheidungen beeinflussen. Begriffe wie „Bindungsintoleranz“, „Bindungsfürsorge“ oder „Entfremdung“, häufig unter dem nicht-wissenschaftlichen Konzept „Parental Alienation Syndrome (PAS)“ zusammengefasst, verhindern, dass die Aussagen von gewaltbetroffenen Müttern und Kindern ernst genommen werden.
Erstmals weist eine Studie eine vorurteilsgeleitete Grundannahme gegenüber Müttern in Familiengerichten und Jugendämtern nach. Diese führt zu fehlendem oder unzureichendem Schutz vor Gewalt für Kinder und Mütter, Betroffene verlieren dadurch ihre Stimme vor Gericht. Das verletzt den grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatz und nimmt Betroffenen die Chance auf ein faires Verfahren. Die neue Studie des Hamburger Soziologen Wolfgang Hammer erschien anlässlich des Tages der Kinderrechte am 20. November und dem Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November. Sie ist ein Follow-Up seiner 2022 publizierten Studie „Familienrecht in Deutschland“.
Klar ist, dass wir uns alle in unserer Arbeit verbessern müssen.
Der Autor mahnt: „Die bestehende Praxis in Familiengerichten und Jugendämtern gefährdet das Vertrauen in unsere rechtsstaatlichen, demokratischen Institutionen nicht nur heutiger Erwachsener, sondern auch der heranwachsenden Generationen. Sie gefährdet konkret Kinder und Mütter – und im Großen den Bestand unserer Demokratie.“