Tipps bei der Wohnungssuche

Städtische Wohnungsbaugesellschaften in Neukölln:

 

Kostenlose Mietberatung in Neukölln:

Die Mietberatung unterstützt bei zivilrechtlichen Fragestellungen des Mietrechts, insbesondere zu Mietverträgen, Mieterhöhung, Modernisierung, Betriebskosten und zum Kündigungsschutz.

Des Weiteren können Fragen zum Milieuschutz (Soziale

Erhaltungsverordnung) oder zum Sanierungsrecht geklärt werden. Alle weiterführenden Informationen finden sich unter:

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/mieterberatungen-in-neukoelln/artikel.1205664.php

 

Hier einige Tipps, die ggf. hilfreich sein können, um auf dem zurzeit sehr, sehr angespannten Wohnungsmarkt in Berlin doch eine Wohnung zu finden:

  •  bei den Wohnungsunternehmen vorstellig werden, regelmäßig Nachfrage, immer wieder
  • möglichst alle wichtigen Unterlagen mitnehmen
  • SCHUFA Auskunft sollte nicht älter als 12 Wochen sein
  • einmal jährlich steht jeder Person ein kostenloser Auskunftsbogen der Schufa zu
  • darauf achten, dass veraltete Eintragungen herausgenommen werden / wurden
  • regelmäßig die/den Hausmeister:in fragen, wo ggf. ein Auszug ansteht bzw. eine Wohnung leer ist oder leer wird
  • Nachbar*innen und Freund*innen die Wohnungssuche mitteilen – erfahrungsgemäß erfährt mensch aus dem Bekanntenkreis am Ehesten, wo (demnächst) eine Wohnung frei wird
  • Wohnungstausch anregen (z.B. im Haus, oder bei/mit Nachbar*innen, bei Menschen, deren Kind/er ausziehen)
  • mit befreundeten Alleinerziehenden eine „Alleinerziehenden-WG“ gründen
  • überlegen, ob auch Umzug in Randbezirke eine Möglichkeit ist
  • Frauen, die von Gewalt betroffen sind, können sich bei Hestia melden – Hestia hilft bei der Wohnraumsuche für diese Personengruppe https://www.hestia-ev.de/
  • „Evas Obdach“ die Notübernachtung für 17 Frauen, ganzjährig in der Fuldastrasse 9, 12043 Berlin
    https://www.kaeltehilfe-berlin.de/24-einrichtungen/214-notuebernachtung-fuer-frauen-evas-obdach
  • Wohnprojekt „Anker“, Wohnungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder; Tel.: 030 – 477 532 630https://skf-berlin.de/offene-sozialarbeit/anti-gewalt-bereich/wohnprojekt-anker/

Broschüre Diskriminierung Alleinerziehender auf dem Wohnungsmarkt: Fair mieten-Fair wohnen für AE

Wohngeld-/Lastenzuschuss

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Wohnhausbe­lastung bei Hauseigentümern (Lastenzuschuss).

Auf  Wohngeld hat einen Rechtsanspruch, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dem Wohngeldge­setz erfüllt sind.

Wohngeldbeantragung

    Ob  Wohngeld in Anspruch  in welcher Höhe in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Für die Gewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich. Personen, die eine Transferleistung (z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld etc.) beziehen, bei der Kosten der Unterkunft be­rücksichtigt werden, sind  vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.

Wohnberechtigungsschein

Personen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können in eine Wohnung („Sozialwohnung“) ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Jede volljährige Person kann einen Antrag auf einen einkommensabhängigen WBS für sich und ihre Familie bzw. Lebensgemeinschaft stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, gilt dieser für ein Jahr.  Anspruch auf den WBS besteht, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird.